Ob Zweirad oder Vierrad
 

Bei uns hast du Vorfahrt

Zweirad | 

Mofa

Fahrzeugart:

Mofa; Einspurige, einsitzige Fahrräder mit Hilfsmotor – auch ohne Tretkurbeln –, wenn ihre Bauart Gewähr dafür bietet, dass die Höchstgeschwindigkeit auf ebener Bahn nicht mehr als 25 km/h beträgt; besondere Sitze für die Mitnahme von Kindern unter sieben Jahren dürfen angebracht sein.

Mindestalter: 15

Geltungs-Dauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich:  Nein

Beinhaltet Klassen:  Keine

Klasse AM

Fahrzeugart:

Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Mokick, Moped),dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit:

bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit maximal 45 km/h Verbrennungsmotor
(Zweiräder) oder Fremdzündungsmotor (drei/vierrädrige Fahrzeuge): Hubraum maximal 50 cm³
Elektromotor: Nenndauerleistung maximal 4 kW andere Verbrennungsmotoren bei drei- oder vierrädrigen Fahrzeuge: Nutzleistung maximal 4 kW Leermasse bei vierrädrigen Fahrzeugen (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg 

AM Klasse berechtigt auch zum Führen von:

Kleinkrafträder mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 50 km/h, sofern sie vor dem 1. Januar 2002 erstmals in den Verkehr gekommen sind Kleinkrafträder nach ehemaligem DDR-Recht (50 cm³, bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit 60 km/h), die vor dem 1.März 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind

Mindestalter: 15

Geltungs-Dauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: Nein

Beinhaltet Klassen: Keine

Klasse A1
Aprilia RS 125

Fahrzeugart:

Leichtkrafträder

Krafträder der Klasse A (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,1 kW/kg Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h mit einer Leistung bis 15 kW

Klasse A1 berechtigt auch zum Führen von:

Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 40 km/h, wenn sie bis zum 31.12.1983 erstmals in den Verkehr gekommen sind Krafträdern mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, wenn sie bis zum 18.01.2013 erstmals in den Verkehr gekommen sind. 

Mindestalter: 16

Geltungs-Dauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: Nein

Beinhaltet Klassen:  Klasse AM

Klasse A2
KTM 390 Duke 

Fahrzeugart:

Mittelschwere Krafträder 

Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h 

Leistung: maximal 35 kW. 

Verhältnis Leistung zu Leermasse: maximal 0,2 kW/kg.

Mindestalter: 18

Geltungs-Dauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: Nein

Beinhaltet Klassen:  A1, AM

 

Klasse A
Yamaha MT07

Fahrzeugart:

Schwere Krafträder "Schwere" Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW

Mindestalter:

24 Jahre

20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2

21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A

Geltungs-Dauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich:  Nein

Beinhaltet Klassen:  A2, A1, AM

PKW

Klasse B 

Schaltwagen

Mini Clubman 

Fahrzeugart:

Pkw und leichte Lkw

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt.


Mindestalter: 18, beim Begleiteten Fahren 17

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: Nein

Beinhaltet Klassen: L, AM

Klasse B

Automatik

Mini Clubman Cooper S

Fahrzeugart:

Pkw und leichte Lkw mit Automatikgetriebe

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger dürfen mitgeführt werden, sofern:

die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 750 kg nicht übersteigt oder
die zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht mehr als 3.500 kg beträgt.


Mindestalter: 18, beim Begleiteten Fahren 17

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: Nein

Beinhaltet Klassen: L, AM

Klasse BE

Anhänger

Fahrzeugart:

Kombinationen aus Pkw oder leichten Lkw mit etwas größeren Anhänger
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger, die die Grenzwerte der in die Klasse B oder B 96 fallenden Kombinationen übersteigen

Mindestalter: 18, beim Begleiteten Fahren 17

Geltungsdauer: ohne Befristung

Vorbesitz erforderlich: B

Klasse B

Schlüsselzahl 197

Was steckt hinter der Schlüsselzahl?!

Trotz überwiegender Ausbildung und praktischer Prüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe wird der Führerschein Klasse B ohne Schlüsselzahl 78 erteilt. Somit dürfen mit einem Führerschein Klasse B 197 auch Fahrzeuge mit Schaltgetriebe gefahren werden - im In- und Ausland.


Ablauf der Ausbildung

Die Führerscheinausbildung wird überwiegend mit einem Automatik-Fahrzeug absolviert. Nach der Grundausbildung werden mindestens 10 Fahrstunden á 45 Minuten mit einem Schaltwagen gefahren und mit einer 15-minütigen Prüfung mit einem Fahrlehrer abgeschlossen, wenn der Schüler das sichere, verantwortungsvolle und umweltbewusste Fahren mit einem Schaltwagen innerhalb und außerhalb geschlossener Ortschaften nachgewiesen hat, kann der Fahrschüler die restliche Ausbildung und auch die Prüfung mit dem Automatik-Fahrzeug absolvieren.

Vorteile der Ausbildung:

entspanntere Ausbildung
Der Fahrschüler sammelt Erfahrungen mit beiden Antriebsarten
Studien zeigen auf, dass durch Automatik-Anteile in der Ausbildung Fahrstunden eingespart werden können

Einschränkungen

Für die Klasse B: keine

Sollte später eine Erweiterung auf die Klasse BE (Anhänger) oder C(LKW) erworben werden, muss diese praktische Prüfung mit einem Zugfahrzeug mit Schaltgetriebe absolviert werden, um diese Führerscheinklasse auch mit Schaltgetriebe fahren zu dürfen. Wird die praktische Prüfung der Klasse BE oder C mit einem Automatikgetriebe gefahren, wird für diese Klasse die Schlüsselzahl 78 (Automatikbeschränkung) eingetragen.

 

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